Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind für Sie bei Ihrem Auto oder der Heiz-

ungsanlage so selbstverständlich wie das tägliche Zähneputzen? Halten Sie es genauso

mit Ihrem Dach! Durch eine regelmäßige Wartung Ihres Daches können kleinere Schäden recht-

zeitig behoben und somit aufwändige und kostspielige Reparatur- oder Sanierungsarbeiten

vermieden werden.

Service für Vorausschauende

 

Das Dach ist voll funktionsfähig der beste

Schutz Ihres Hauses vor jedem Wind und

Wetter, doch ein beschädigtes Dach ist eine

echte Schwachstelle die großen Schaden

anrichten kann. Gründe hierfür liegen in der

natürlichen und physikalischen Belastung wie

Niederschläge, Wind, Hitze, Frost und UV-

Strahlung die die natürliche Alterung der Deck-

und Abdichtungswerkstoffe Ihres Daches

beschleunigen.

 

Durch Sturm, Erschütterungen und Bewe-

gungen des Hauses (Grubenschäden) kann

die Befestigung der Dachziegel, Dachsteine,

Schiefer, Dachplatten, Wellplatten gelockert oder verschoben werden, so dass zunächst unbe-

merkt Wasser ins Haus eindringen kann.Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel im Winter,

Kälteschock in anderen Jahreszeiten) können zu Rissbildungen und Absprengungen führen.

Eindringendes Wasser, Schmutz und Flugsamen beschleunigen dann den Zerstörungsvorgang.

 

Anschlüsse an Dachaufbauten und Dachdurchdringungen, Dachfenster  und Dachränder

werden durch Wasserrückstau in ihrer Dichtheit ebenso beeinträchtigt wie Nähte in der Fläche

der Dach-haut aus Dachbahnen und über Bewegungsfugen.

 

Gern bieten wir Ihnen daher einen Wartungsvertrag zu einem Festpreis an, der Ihnen zahl-

reiche Leistungen bietet die zur langen Lebensdauer Ihres Daches beitragen:

• halbjährliche Inspektion (Frühjahr/Herbst) Ihres Daches

• Überprüfung der Entwässerung, Anschlüsse und Dachaufbauten

• Dachrinnenreinigung

• Kleinstreparaturen

• kostenlose Angebotserstellung bei notwendigen Reparaturen

 

Wichtig zu wissen: Ein Wartungsvertrag bietet Ihnen auch in rechtlicher Hinsicht mehrfache

Sicherheit. Zwar ist der ausführende Dachdeckerbetrieb dazu verpflichtet auf seine Leistungen

eine Gewährleistungszeit zu geben, dies entbindet jedoch den Bauherren oder Hauseigentüme

nicht von der Pflicht das Dach regelmäßig warten und pflegen zu lassen.

 

Darüber hinaus können Versicherungen die Zahlung von Sturmschäden an Dächern verwei-

gern, wenn Hauseigentümer und Hausverwaltungen ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nicht

nachkommen. Daher sollten Dächer zweimal im Jahr einer Sichtprüfung unterzogen werden.