Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind für Sie bei Ihrem Auto oder der Heiz-
ungsanlage so selbstverständlich wie das tägliche Zähneputzen? Halten Sie es genauso
mit Ihrem Dach! Durch eine regelmäßige Wartung Ihres Daches können kleinere Schäden recht-
zeitig behoben und somit aufwändige und kostspielige Reparatur- oder Sanierungsarbeiten
vermieden werden.
Service für Vorausschauende
Das Dach ist voll funktionsfähig der beste
Schutz Ihres Hauses vor jedem Wind und
Wetter, doch ein beschädigtes Dach ist eine
echte Schwachstelle die großen Schaden
anrichten kann. Gründe hierfür liegen in der
natürlichen und physikalischen Belastung wie
Niederschläge, Wind, Hitze, Frost und UV-
Strahlung die die natürliche Alterung der Deck-
und Abdichtungswerkstoffe Ihres Daches
beschleunigen.
Durch Sturm, Erschütterungen und Bewe-
gungen des Hauses (Grubenschäden) kann
die Befestigung der Dachziegel, Dachsteine,
Schiefer, Dachplatten, Wellplatten gelockert oder verschoben werden, so dass zunächst unbe-
merkt Wasser ins Haus eindringen kann.Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel im Winter,
Kälteschock in anderen Jahreszeiten) können zu Rissbildungen und Absprengungen führen.
Eindringendes Wasser, Schmutz und Flugsamen beschleunigen dann den Zerstörungsvorgang.
Anschlüsse an Dachaufbauten und Dachdurchdringungen, Dachfenster und Dachränder
werden durch Wasserrückstau in ihrer Dichtheit ebenso beeinträchtigt wie Nähte in der Fläche
der Dach-haut aus Dachbahnen und über Bewegungsfugen.
Gern bieten wir Ihnen daher einen Wartungsvertrag zu einem Festpreis an, der Ihnen zahl-
reiche Leistungen bietet die zur langen Lebensdauer Ihres Daches beitragen:
• halbjährliche Inspektion (Frühjahr/Herbst) Ihres Daches
• Überprüfung der Entwässerung, Anschlüsse und Dachaufbauten
• Dachrinnenreinigung
• Kleinstreparaturen
• kostenlose Angebotserstellung bei notwendigen Reparaturen
Wichtig zu wissen: Ein Wartungsvertrag bietet Ihnen auch in rechtlicher Hinsicht mehrfache
Sicherheit. Zwar ist der ausführende Dachdeckerbetrieb dazu verpflichtet auf seine Leistungen
eine Gewährleistungszeit zu geben, dies entbindet jedoch den Bauherren oder Hauseigentüme
nicht von der Pflicht das Dach regelmäßig warten und pflegen zu lassen.
Darüber hinaus können Versicherungen die Zahlung von Sturmschäden an Dächern verwei-
gern, wenn Hauseigentümer und Hausverwaltungen ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nicht
nachkommen. Daher sollten Dächer zweimal im Jahr einer Sichtprüfung unterzogen werden.